Fahrzeuge

Zwischen der Servicegesellschaft der Bauwirtschaft mbH Stuttgart und verschiedenen Autokonzernen bestehen Rahmenvereinbarungen über Rabatte bei Kauf und Leasing von Kfz dieser Marken. Mitgliedsunternehmen verschiedener Verbände und Innungen, die ihrerseits auch Mitglied im ZDB sind, können diese Vereinbarungen in Anspruch nehmen und von den Rabatten profitieren.

Die Rahmenabkommen beziehen sich auf Neufahrzeuge, die in der Bundesrepublik Deutschland über die entsprechenden Autohäuser angeboten werden. Halter des Fahrzeuges muss das Unternehmen sein. Es gilt eine Haltefrist von mind. 6 Monaten. Das Unternehmen verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschließlich zu seinem Eigengebrauch zu nutzen und innerhalb der Haltefrist nicht zu Vertriebszwecken weiterzuverkaufen. Änderungen der Rabatte aufgrund Sonderaktionen oder Anpassungen behalten sich die Autokonzerne vor. Bei Zuwiderhandlungen jedweder Art muss der gewährte Rabatt zzgl. MWSt umgehend zurückerstattet werden. Die Kosten einer evtl. Rechtsverfolgung gehen zu Lasten des Zuwiderhandelnden.

Bitte fordern Sie bei Bedarf und Bezugsberechtigung die Abrufscheine per Fax bei der Servicegesellschaft der Bauwirtschaft mbH Stuttgart an. Entsprechende Informationen und Anforderungsvorlagen finden Sie hier:

Anträge auf Zusendung eines Abrufschein